Schümann Herbert Dipl.-Finanzwirt Steuerberater bietet Ihnen Steuerberatung für Vereine in Hildesheim
Umfassendes Leistungsangebot, am Mandanten orientiert.
Schümann Herbert Dipl.-Finanzwirt Steuerberater in Hildesheim bietet ein umfassendes, an den Bedürfnissen des Kunden orientiertes Leistungsangebot für Vereinsarbeit. Wir sind spezialisiert auf steuerliche Themen und bieten maßgeschneiderte Lösungen an. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Vorhaben, wir kümmern uns um den Rest!
Wir bieten erfahrene und kompetente Unterstützung für gemeinnützige Vereine sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände.
Diese Steuern müssen Vereine zahlen
Vereine müssen genauso wie Unternehmer und Privatpersonen Steuern zahlen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ein Steuerberater konsultiert wird, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten und Geld einzusparen, das insbesondere für gemeinnützige Vereine von Bedeutung ist. Hauptsächlich zur Besteuerung von Vereinen zählen die Körperschaftssteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftssteuer befreit, sofern sie die Umsatzgrenze nicht überschreiten. Wir stehen Ihnen gerne mit vollumfänglicher Beratung bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem komplexen deutschen Steuerrecht zur Seite.
Die Leistungen in der Steuerberatung für Vereine
Beauftragen Sie uns für:
Steuererklärung
Wichtiger Hinweis: Vereine müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn sie wie Umsatzsteuerpflichtige die Umsatzgrenze von 60.000 Euro pro Jahr überschreiten oder Mitarbeiter haben.
Buchhaltung
Unsere Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung wird von professionellen Experten geleitet. Des Weiteren übernehmen wir die Führung des Kassenbuchs Ihres Vereins zuverlässig und verantwortungsbewusst. Wir verwenden die notwendige Software, damit die Belege schnell und unkompliziert verarbeitet werden können.
Jahresabschluss
Gemeinnützige Vereine sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen, um ihren Mitgliedern Aufschluss über ihre Finanzen zu geben. Dieser muss den grundlegenden Standards entsprechen, wobei eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung fällig wird, sobald der Verein die Umsatzgrenze überschreitet. Es ist auch Pflicht des Vereins, ein Vermögensbestandsverzeichnis zu führen, wie es das Gemeinnützigkeitsrecht vorschreibt. Darüber hinaus muss die Geschäftsführung durch eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung belegen, dass die Einnahmen für die Ziele des Vereins verwendet werden.
Was dürfen wir für Sie tun?